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Rasterzeugnisse

Im Schuljahr 2010/2011 wurde in der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz über die bisherigen Zeugnisse in Textform diskutiert und Möglichkeiten für Verbesserungen der Zeugnisse erörtert. Gemeinsam wurde der Beschluss gefasst, dass Beurteilungskriterien und die Lernentwicklung eines Kindes transparenter formuliert werden sollen und der erste Jahrgang am Ende des Schuljahres sogenannte Rasterzeugnisse erhält.

Auf Basis der Lehrpläne des Landes NRW wurde ein Kriterienkataloge für die einzelnen Fächer und das Arbeits- und Sozialverhalten für das Zeugnisformular entwickelt. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in diesem Formular in vier Abstufungen beurteilt. Die verwendeten Kriterien  werden im Kollegium stetig evaluiert und an Neuerungen angepasst.

Zusammen mit den ersten Rasterzeugnissen für den ersten Jahrgang am Ende des Schuljahres 2010/2011 wurde den Eltern ein Evaluationsbogen ausgehändigt, in dem sie ihre Einschätzung der Rasterzeugnisse abgaben. Die Auswertung der Bögen ergab ein deutliches Votum für die neue Form der Zeugnisse.

Im Schuljahr 2011/12 und 2012/13 bestätigte die Schulkonferenz den Beschluss zur Einführung der Rasterzeugnisse, so dass derzeit die Zeugnisse für die Jahrgange 1 bis 3 in Form von Rasterzeugnissen erstellt werden.

Zusätzlich zu dieser Form der Leistungsbewertung gibt es ab dem zweiten Halbjahr des 3. Schuljahres Noten. Ab dem ersten Halbjahr der dritten Klasse werden die Schülerinnen und Schüler schrittweise an eine Benotung herangeführt.